Ablehnender Beschluss zum Eilantrag

Der Eilantrag des Umweltverbands Birkenwerder-Hohen Neuendorf e.V. gegen den Neubau einer 380 kV Freileitung wurde vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts abgelehnt. Dies betrifft lediglich den Eilantrag, das Hauptverfahren ist davon noch nicht betroffen.

Die Anwälte der 50Hertz Transmission GmbH informieren zeitgleich über den vorläufigen Bauzeitplan:

1. Es ist beabsichtigt, zunächst außerhalb des Gemeindegebietes Birkenwerder (Mast Nr. 95 bis 105) in den Leitungsabschnitten vom Portal UW Neuenhagen bis Mast Nr. 42 (Baulos A), von Mast Nr. 46 bis Mast Nr. 54, von Mast Nr. 58 bis Mast Nr. 72 (Baulos B) sowie von Mast Nr.1aM bis Mast Nr. 12aM (Baulos E) ab dem 05. Oktober 2020 mit den Gründungsarbeiten zu beginnen. Im Zeitraum November 2020 bis Februar 2021 ist der erforderliche Baumabtrieb zur Trassenfreimachung auf der gesamten planfestgestellten Leitungstrasse vorgesehen. Ab dem Februar 2021 soll im Leitungs-abschnitt Mast Nr. 73 bis Mast Nr. 82 (Baulos C – Teil 1) ebenfalls mit den Gründungsarbeiten begonnen werden. Mit der Mastvormontage wird ab November 2020 in allen vorgenannten Leitungsabschnitten begonnen.

2. Ab dem 1. März 2021 ist nach Abstimmung mit der Systemführung im Jahresausschaltplan vorgesehen, dass die vorhandene 220-kV-Freileitung Neuenhagen – Wustermark – Hennigsdorf für den Rückbau in den vorgenannten Leitungsabschnitten abgeschaltet wird. Dies ist erforderlich, um die Baufreiheit für die trassengleiche Errichtung der 380-kVFreileitung „Nordring Berlin“ sicherzustellen. Ab April 2021 wird das Stocken der vormontierten Freileitungsmaste erfolgen und ab Mai 2021 wird der Seilzug beginnen. Die vorgenannten Leitungsabschnitte sind sodann bis zum 30. November 2021 betriebsbereit herzustellen, um im 220-kV-Betrieb die Versorgungssicherheit im Höchstspannungsnetz zu gewährleisten.

3. Der Leitungsabschnitt von Mast Nr. 42 bis Mast Nr. 46 ist bereits im Rahmen des Umbaus der Autobahn (Planfeststellung Bundesstraßenverwaltung) „Autobahnkreuz Barnim“ in den Jahren 2010 bis 2011 als Baufreiheitsmaßnahme errichtet, dieser wird derzeit mit 220-kV betrieben. Auch der Leitungsabschnitt von Mast Nr. 54 bis Mast Nr. 58 ist 2009 im Rahmen des Umbaus der Autobahn A10 als Baufreiheitsmaßnahme errichtet worden und wird derzeit ebenfalls mit 220-kV betrieben. Das gleiche gilt für die Leitungsabschnitte von Mast Nr. 72 bis Mast Nr. 73 und Mast Nr. 82 bis Mast Nr. 84, die im Rahmen des Umbaus der Bundesautobahn A 10 in den Jahren 2016 und 2017 errichtet worden sind, sowie für den Leitungsabschnitt von Mast Nr. 105 bis Mast Nr.189(129_1), der im Zeitraum 14.04.2020 bis 17.07.2020 errichtet worden ist. Letzteres hatte die Beigeladene unter anderem in den Verfahren BVerwG 4 A 13.19 und 4 VR 6.19 mit Schriftsatz vom 27.11.2019 angekündigt.

4. Ab dem Juni 2022 kann das nächste „Ausschaltfenster“ für die Demontage der vorhandenen 220-kV-Freileitung und damit die Möglichkeit genutzt werden, den Ersatzneubau der 380-kV-Freileitung fortzusetzten. Es ist dann beabsichtigt, im Leitungsabschnitt von Mast Nr. 84 bis Mast Nr. 105 (Baulos C– Teil 2) die Montagearbeiten fortzuführen, um eine Fertigstellung der gesamten 380-kV-Freileitung einschließlich den 380-kV Betrieb bis Mitte 2023 zu ermöglichen.

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Zuletzt aktualisiert am 17. September 2020